Sie benötigen eine kompetente Unterstützung bei der Haushaltsführung in  Eckernförde und Umgebung?

Auch im Kreis Rendsburg, Eckernförde, Schwansen, Kappeln und Flensburg sind wir für Sie unterwegs.

Jedem Menschen kann es einmal passieren, dass er seinen Haushalt nicht mehr alleine führen kann. In solchen Situationen unterstützen wir Sie mit einer kompetenten und zuverlässigen Haushaltshilfe dabei, Ihren vielfältigen Verpflichtungen in Ihrem eigenen Zuhause nachzukommen. Wir besitzen eine Zulassung zur Alltagsförderungverordnung (AföVO). Außerdem werden unsere Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen finanziell unterstützt, wenn Sie von einem Arzt verordnet werden.

Probleme bei der selbstständigen Haushaltsführung können vorübergehender oder dauerhafter Natur sein. Sie können sich auf unsere Hilfe verlassen, wenn Sie plötzlich schwer erkrankt sind, eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus nötig ist oder wenn Sie sich aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder einer schwierigen Geburt körperlich einschränken müssen. Häufig ist es jedoch das fortgeschrittene Alter oder eine Pflegebedürftigkeit, die Sie daran hindert, Ihren Haushalt selbst zu führen. Egal aus welchem Grund Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten - wir bieten Ihnen ein individuell angepasstes Angebot für eine optimale Unterstützung in Ihren eigenen vier Wänden an.

 

Unser Ziel ist es, Sie mit unseren Leistungen bei der Haushaltsführung bestmöglich zu entlasten. Auf diese Weise tragen unsere stets freundlichen und hilfsbereiten Mitarbeiter dazu bei, Ihre Lebensqualität zu erhalten und sorgen dafür, dass Sie sich in Ihrem Zuhause rundum wohlfühlen. Unsere Leistungen passen wir individuell an Ihren persönlichen Bedarf und Ihre individuellen Wünsche an.

Ihre Haushaltshilfe mit einer Zulassung zur Alltagsföderungsverordnung

Unsere Haushaltshilfe ist eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, die in § 38 SGB V geregelt ist. Es handelt sich dabei um Sachleistungen, die alles umfassen, was zur Haushaltsführung dazu gehört.

Gemäß § 14 SGB XI haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Voraussetzung dafür ist die Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit von Ihrem behandelnden Arzt oder ein Pflegegrad.

Um sich unsere Haushaltshilfe von der Kranken- oder Pflegekasse finanzieren zu lassen, müssen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Versicherung stellen. Den entsprechenden Antrag finden Sie entweder online oder Sie erhalten diesen auf telefonische Anfrage auf dem Postweg zugeschickt.