Pflegekassenleistung

Gemäß § 14 SGB XI haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

Voraussetzung dafür ist die Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit von Ihrem behandelnden Arzt oder ein Pflegegrad. Mit unserem gut geschulten und zuverlässigem Personal können wir Ihnen sämtliche gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung anbieten. Und zwar genau in dem Umfang, den Sie benötigen.

Ihre eigenen vier Wände

Durch unsere Leistungen ermöglichen wir es Ihnen, trotz Einschränkungen in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben zu können. Sie können in Ihrer bekannten Umgebung alt werden und erhalten sich dadurch einen vertrauten Rückzugsort. Auf diese Weise bleiben Sie selbstständig und sichern sich eine hohe Lebensqualität.

Unsere Tätigkeiten

Unsere Tätigkeiten gehen über die praktische Hilfe im Haushalt weit hinaus. Neben der Haushaltsführung, die zum Beispiel den Wohnungsputz und das Wäschewaschen einschließen, kümmern wir uns bei Bedarf auch um die Pflege Ihres Grundstücks sowie um zahlreiche weitere Unterstützungen im Alltag. Wir pflegen Ihren Garten, reinigen die Wege, gehen für Sie einkaufen und begleiten Sie zu Terminen. Damit Sie rundum gut betreut sind, nehmen sich unsere Mitarbeiter außerdem ausreichend Zeit für interessante Gespräche, Spaziergänge oder lesen Ihnen Ihr Lieblingsbuch vor.